MDR Wahlwerbespot, oder: Wie man auf AfD-Wähler schießt

Sachsen, 2024.
Es werden wieder Nazihorden in großen Rotten gesichtet. Die der Prügelei Entwachsenen tragen dagegen Anzüge und lassen die dreckige Abschiebearbeit von den Polizeien erledigen. Wie es aussieht, demnächst auch direkt von der Staatskanzlei aus. Im Freistaat nichts Neues.

Eine kleine, aufstrebende Partei jedoch versucht seit Jahren, dem sächsischen Konsens in die Brühe zu spucken. Und da übermorgen Landtagswahlen sind, ist es an der Zeit gewesen, der „Brachialsatire“ (Welt Online) eine Lanze zu brechen. So geschehen im Wahlwerbespot, den der MDR am 22.8. um 12:57 Uhr ausstrahlen muss. Genau, er MUSS. Echte Deutsche Gerichte haben ihn dazu verpflichtet, darunter das Verwaltungsgericht Leipzig und – weil der MDR einfach keine Ruhe geben wollte – das Oberverwaltungsgericht Bautzen (!).

Schauplätze vom Prozess: Das Verwaltungsgericht in Leipzsch (links) und das Oberverwaltungsgericht in Bautzen (rechts)

Doch lassen wir den Spot für sich sprechen (sächsisch) und die Presse ihre ki-gestützten Zusammenfassungskünste zitieren (n-tv, 21.8.24)

Video (oben) und Audio (unten)

Grundsätzlich haben politische Parteien einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlwerbespots im Rahmen der ihnen eingeräumten Sendezeit und der zugeteilten Sendeplätze ausgestrahlt werden. Rundfunkanstalten dürfen konkrete Werbespots aber ablehnen, wenn diese evident und ins Gewicht fallend gegen das Strafrecht verstoßen.

Das sah der MDR hier als gegeben. Gewalttätigkeiten würden in dem Spot verharmlost, argumentierte der Sender. Aber weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht sahen einen solchen evidenten Verstoß. Der Dialog des Ehepaars in dem Wahlwerbespot sei satirisch stark überzeichnet, erklärte das Oberverwaltungsgericht.

Das zeige sich insbesondere in der deutlichen Überreaktion der Eheleute auf die Nachricht von der Vereidigung der neuen Regierung, den geäußerten Beleidigungen sowie dem übertriebenen Dialekt der Sprecher. Außerdem sei die Stimme der Ehefrau unnatürlich verstellt. Für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter auf, und er werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt. Der Beschluss aus Bautzen ist unanfechtbar. In Sachsen wird zeitgleich mit Thüringen am Sonntag kommender Woche ein neuer Landtag gewählt.

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